Satzung

§2. Zweck und Aufgaben des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung.

  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

  3. Das übergeordnete Ziel des Vereins ist die Förderung von fairen Bildungschancen für Jugendliche, die sozialen Hürden ausgesetzt sind. Dieses Ziel wird verwirklicht durch:

  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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